BITV-Test – Barrierefreiheits-Beratung

Ist Ihre Website schon fit für das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)?

Ab Juni 2025 setzt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einen wichtigen Maßstab: Alle Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein.

Unsere Beratung und Zertifizierung bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Überprüfung Ihres Webangebots, sondern auch praktische Lösungsansätze. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Website nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch ein inklusives Nutzererlebnis bietet.

Bild einer Tastatur, auf deren Tasten ein Rollstuhlfahrer, ein Blinder und ein Hörgerät abgebildet sind

Unsere Barrierefreiheits-Dienstleistungen

Barrierefreiheits-Beratung

Sie planen eine neue Website? Lassen Sie mit unserer Beratung Ihre Website bereits bei der Erstellung alle Prinzipien der Barrierefreiheit verfolgen. Denn es ist stets einfacher, Barrierefreiheit gleich von Beginn an zu berücksichtigen, als sie erst nachträglich zu ermöglichen.

Sie haben bereits eine Website? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Handgriffe erforderlich sind, um sie barrierefrei umzugestalten.
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Webcheck BITV-Test

Sie möchten überprüfen, ob Ihre Website konform mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist? 

In unserem Webcheck BITV-Test analysieren wir eine repräsentative Auswahl von Unterseiten und stellen Ihnen anschließend einen Prüfbericht zur Verfügung. Diesen können Sie zusammen mit dem Webcheck BITV-Testzertifikat auf Ihrer Website einbinden, um Ihre Barrierefreiheit einwandfrei zu dokumentieren.
Mehr zum Test erfahren

Barrierefreies Webdesign

Sie suchen ein Webdesign-Studio, das Ihre Website für Sie umsetzt und dabei alle geltenden Barrierefreiheits-Richtlinien beachtet? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.

Auf Wunsch zertifizieren wir Ihre Website direkt im Anschluss an die erfolgte Erstellung.
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Der Webcheck-BITV-Test

Was ist der Webcheck BITV-Test?

Der Webcheck BITV-Test analysiert eine repräsentative Auswahl an Seiten Ihres Online-Angebots. Erzielen alle Seiten in dieser Auswahl eine "konforme" Bewertung, können Sie unser Prüfsiegel auf Ihrer Website veröffentlichen und den Testbericht verlinken.

Der Test überprüft systematisch alle Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV) / EN 301 549. Deren Einhaltung ist EU-weit bereits Stand heute für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

Wann gilt der Test als bestanden?

Gemäß EN 301 549 gilt eine Website oder Webanwendung als konform, wenn sie alle vorgegebenen Anforderungen erfüllt. Bei der Auswertung des Webcheck BITV-Tests werden Anforderungen als "erfüllt" gewertet, wenn sie in unserem vierstufigen Beurteilungsschema mindestens die Wertung "eher erfüllt" erhalten.

Was macht den Webcheck BITV-Test besonders?

Im Rahmen des Tests werden bei uns nicht nur erfahrene Web- und UI-Designer als Prüfer eingesetzt, sondern stets zusätzlich mindestens ein Prüfer mit tatsächlicher körperlicher Beeinträchtigung. Wir sind der Überzeugung, dass Barrierefreiheit stets gemeinsam mit der Zielgruppe zu erfolgen hat.

Bild einer Tastatur, auf deren Tasten ein Rollstuhlfahrer, ein Blinder und ein Hörgerät abgebildet sind

Nach erfolgreicher Überprüfung dürfen Sie unser Prüfsiegel einbinden, das automatisch auf den Prüfbericht verlinkt.

Für öffentliche Stellen erstellen wir die vom BITV geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit, die ebenfalls auf der Website eingebunden werden muss.

Gemeinsam machen wir das Web barrierefrei

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Haben Sie Fragen, Anregungen oder benötigen Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen? Füllen Sie einfach das nebenstehende Kontaktformular aus, und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

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