Ab Juni 2025 setzt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einen wichtigen Maßstab: Alle Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, müssen barrierefrei gestaltet sein.
Unsere Beratung und Zertifizierung bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Überprüfung Ihres Webangebots, sondern auch praktische Lösungsansätze. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Website nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch ein inklusives Nutzererlebnis bietet.
Der Webcheck BITV-Test analysiert eine repräsentative Auswahl an Seiten Ihres Online-Angebots. Erzielen alle Seiten in dieser Auswahl eine "konforme" Bewertung, können Sie unser Prüfsiegel auf Ihrer Website veröffentlichen und den Testbericht verlinken.
Der Test überprüft systematisch alle Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV) / EN 301 549. Deren Einhaltung ist EU-weit bereits Stand heute für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Gemäß EN 301 549 gilt eine Website oder Webanwendung als konform, wenn sie alle vorgegebenen Anforderungen erfüllt. Bei der Auswertung des Webcheck BITV-Tests werden Anforderungen als "erfüllt" gewertet, wenn sie in unserem vierstufigen Beurteilungsschema mindestens die Wertung "eher erfüllt" erhalten.
Im Rahmen des Tests werden bei uns nicht nur erfahrene Web- und UI-Designer als Prüfer eingesetzt, sondern stets zusätzlich mindestens ein Prüfer mit tatsächlicher körperlicher Beeinträchtigung. Wir sind der Überzeugung, dass Barrierefreiheit stets gemeinsam mit der Zielgruppe zu erfolgen hat.
Nach erfolgreicher Überprüfung dürfen Sie unser Prüfsiegel einbinden, das automatisch auf den Prüfbericht verlinkt.
Für öffentliche Stellen erstellen wir die vom BITV geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit, die ebenfalls auf der Website eingebunden werden muss.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder benötigen Sie weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen? Füllen Sie einfach das nebenstehende Kontaktformular aus, und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.